Welcher Nachweis wird in Baden-Württemberg von Schützen zur Teilnahme an Bewegungsjagden verlangt und worauf basiert diese Forderung gesetzlich?
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Verlangt wird ein gültiger Schießnachweis (z. B. die sogenannte Keilernadel). Diese Pflicht leitet sich aus den sachlichen Verboten (§ 31 Abs. 1 JWMG) ab.
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