Was muss ein Schütze in Baden-Württemberg nachweisen, wenn er an einer Bewegungsjagd teilnehmen will?
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Jäger in Baden-Württemberg müssen für die Teilnahme an Bewegungsjagden einen Schießnachweis erbringen, der belegt, dass sie in den letzten zwölf Monaten ihre Schießfertigkeit geübt haben. Dies kann im Schießkino oder am laufenden Keiler nachgewiesen werden, beispielsweise durch die Landeskeilernadel.
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