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Was muss ein Schütze in Baden-Württemberg nachweisen, wenn er an einer Bewegungsjagd teilnehmen will?

Baden-Württemberg

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  • Jäger in Baden-Württemberg müssen für die Teilnahme an Bewegungsjagden einen Schießnachweis erbringen
  • Das ist ein Beleg über das Üben der Schießfertigkeit in den letzten 12 Monaten
  • Dies kann im Schießkino oder am laufenden Keiler nachgewiesen werden
Baden-Württemberg

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