Häuser und Gehöfte samt abgeschlossenen Höfen und Hausgärten
Grundflächen als Bestandteil von land-/forstwirtschaftlichen Nebenbetrieben oder gewerblichen/industriellen Betrieben (wenn durch Einfriedung gekennzeichnet)
Gehege mit jagdbaren Tieren zu Forschungs-, Zucht- oder Schauzwecken
Allseitig von verbauten Flächen umgebene Grundflächen ohne freie Schussbahn von mindestens 300 m
Auf Antrag: Durch feste Umfriedung umschlossene Grundflächen oder der Allgemeinheit zu Erholungszwecken gewidmete Flächen