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Welche Arten von Waldbesitz kennt das Waldgesetz in Bayern?

Bayern

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  • Staatswald: Alleineigentum oder Miteigentum des Freistaates Bayern, anderer Länder der Bundesrepublik oder des Bundes
  • Körperschaftswald: Alleineigentum oder Miteigentum kommunaler Gebietskörperschaften unter der Aufsicht des Freistaates Bayern
  • Privatwald: Wald, der weder Staatswald noch Körperschaftswald ist
Bayern

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