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Welche Arten von Waldbesitz kennt das Waldgesetz in Bayern?
Bayern
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Staatswald
: Alleineigentum oder Miteigentum des Freistaates Bayern, anderer Länder der Bundesrepublik oder des Bundes.
Körperschaftswald
: Alleineigentum oder Miteigentum kommunaler Gebietskörperschaften unter der Aufsicht des Freistaates Bayern.
Privatwald
:
Wald
, der weder Staatswald noch Körperschaftswald ist.
Bayern
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