Wie viele Kirrungen pro Hektar sind in Rheinland-Pfalz erlaubt?
Rheinland-Pfalz
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In Rheinland-Pfalz sind für die ersten angefangenen 150 Hektar eines Revieres maximal zwei Kirrungen erlaubt. Für jede weiteren angefangenen 150 Hektar darf eine zusätzliche Kirrung eingerichtet werden.