Welche Arten von Waldbesitz kennt das Waldgesetz in Saarland?

Saarland

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  • Staatswald: , der im Alleineigentum des Landes Saarland, eines anderen Bundeslandes oder des Bundes steht.
  • Körperschaftswald: im Alleineigentum von Gemeinden, Gemeindeverbänden, Zweckverbänden, oder anderen Körperschaften, ausgenommen Religionsgemeinschaften.
  • Privatwald: , der weder Staatswald noch Körperschaftswald ist.
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