Welche Arten von Waldbesitz kennt das Waldgesetz in Saarland?
Saarland
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Staatswald: Wald, der im Alleineigentum des Landes Saarland, eines anderen Bundeslandes oder des Bundes steht.
Körperschaftswald: Wald im Alleineigentum von Gemeinden, Gemeindeverbänden, Zweckverbänden, oder anderen Körperschaften, ausgenommen Religionsgemeinschaften.
Privatwald: Wald, der weder Staatswald noch Körperschaftswald ist.