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Was wissen sie über
Jagdgenossenschaften
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Zusammenschluss von
Grundstückseigentümern
eines gemeinschaftlichen Jagdbezirkes
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Vertreten durch den
Jagdvorstand
Entscheidet über die Art der Jagdnutzung (z.B. Verpachtung von Jagdrevieren)
Beschlüsse auf Genossenschaftsversammlungen bedürfen Personen- und Flächenmehrheit
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