Was wissen sie über ?

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  • Zusammenschluss von Grundstückseigentümern eines gemeinschaftlichen Jagdbezirkes
  • Körperschaft des öffentlichen Rechts
  • Vertreten durch den Jagdvorstand
  • Entscheidet über die Art der Jagdnutzung (z.B. Verpachtung von Jagdrevieren)
  • Beschlüsse auf Genossenschaftsversammlungen bedürfen Personen- und Flächenmehrheit

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