Ein hat den Ausbruch einer nicht gemeldet. Welche Konsequenzen drohen ihm?

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Durch das Unterlassen der Meldung begeht er eine Verwaltungsübertretung.

  • Vorsätzliche Unterlassung: Geldstrafe bis zu 4.360 Euro
  • Fahrlässige Unterlassung: Geldstrafe bis zu 1.450 Euro

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