Welche Voraussetzungen müssen Einzelpächter im Burgenland erfüllen?
Burgenland (Österreich)
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Einzelpächter im Burgenland müssen erfüllen:
Mindestalter: 19 Jahre
Jagderfahrung: In den letzten 10 Jagdjahren mindestens 3 Jahre im Besitz einer burgenländischen Jahresjagdkarte (oder einer Jagdkarte aus einem anderen Bundesland mit Eignungsprüfung)
Jagdkarteneignung: Nicht vom Erwerb einer Jagdkarte ausgeschlossen
Vertretungsregelung: Bei auswärtigem Wohnsitz (außerhalb des Verwaltungsbezirks oder angrenzender Bezirke) muss eine örtliche Vertretung bestellt werden