Welche Voraussetzungen müssen Einzelpächter im Burgenland erfüllen?

Burgenland (Österreich)

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Einzelpächter im Burgenland müssen erfüllen:

  • Mindestalter: 19 Jahre
  • Jagderfahrung: In den letzten 10 Jagdjahren mindestens 3 Jahre im einer burgenländischen Jahresjagdkarte (oder einer Jagdkarte aus einem anderen Bundesland mit Eignungsprüfung)
  • Jagdkarteneignung: Nicht vom einer Jagdkarte ausgeschlossen
  • Vertretungsregelung: Bei auswärtigem Wohnsitz (außerhalb des Verwaltungsbezirks oder angrenzender Bezirke) muss eine örtliche Vertretung bestellt werden
Burgenland (Österreich)

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