Welche Arten von Waldbesitz kennt das Waldgesetz in Sachsen-Anhalt?

Sachsen-Anhalt

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  • Staatswald: Alleineigentum des Bundes, des Landes Sachsen-Anhalt oder einer Anstalt bzw. Stiftung des öffentlichen Rechts des Bundes oder des Landes Sachsen-Anhalt.
  • Körperschaftswald: Alleineigentum von Gemeinden, Verbandsgemeinden, Zweckverbänden oder sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (ausgenommen von Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen).
  • Privatwald: , der weder Staatswald noch Körperschaftswald ist.
Sachsen-Anhalt

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