Welche Arten von Waldbesitz kennt das Waldgesetz in Sachsen-Anhalt?
Sachsen-Anhalt
Antwort anzeigen
Staatswald: Alleineigentum des Bundes, des Landes Sachsen-Anhalt oder einer Anstalt bzw. Stiftung des öffentlichen Rechts des Bundes oder des Landes Sachsen-Anhalt.
Körperschaftswald: Alleineigentum von Gemeinden, Verbandsgemeinden, Zweckverbänden oder sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (ausgenommen Wald von Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen).
Privatwald: Wald, der weder Staatswald noch Körperschaftswald ist.