Was wissen Sie zu einer Waffenkontrolle durch die Polizei?

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  • Eine Vor-Ort-Kontrolle kann grundsätzlich unangemeldet erfolgen
  • Der Waffenbesitzer hat eine Mitwirkungspflicht und muss den Zutritt ermöglichen
  • Verweigerung des Zutritts ohne triftigen Grund kann zum Verlust der
  • Die Behörde darf die Wohnung nicht gegen den Willen des Hausrechtsinhabers betreten

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