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Was muss ein Schütze in Rheinland-Pfalz nachweisen, wenn er an einer Bewegungsjagd teilnehmen will?

Rheinland-Pfalz

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In Rheinland-Pfalz muss ein Schütze zur Teilnahme an einer Bewegungsjagd einen gültigen Schießübungsnachweis vorlegen. Dieser Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein und kann durch Übungen auf den laufenden Keiler oder im Schießkino erbracht werden. Eine jährliche Erneuerung ist erforderlich.

Rheinland-Pfalz

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