Welche Gänse dürfen in Niedersachsen bejagt werden?
Niedersachsen
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In Niedersachsen dürfen die Nilgans, Graugans und Kanadagans vom 16. Juli bis 15. Januar, sowie die Nonnengans vom 1. August bis 15. Januar (mit Ausnahmegenehmigung) bejagt werden. Die Blässgans und Saatgans sind ganzjährig geschont.