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Wie und wo sollen Vergleichs- und Weiserflächen angelegt werden?

Oberösterreich (Österreich)

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Sie müssen den naturräumlichen Verhältnissen im jeweiligen Teil des Jagdgebietes bestmöglich entsprechen und eine objektive Beurteilung des Wildeinflusses auf die natürliche und künstliche Waldverjüngung sowie die übrige Vegetation zulassen. Kleine isolierte Waldflächen unter 3ha sind nicht heranzuziehen. Pro begonnenen 100ha je eine Vergleichsfläche, mindestens 3 und maximal 20 je Jagdgebiet.

Oberösterreich (Österreich)

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