Welche Arten von Waldbesitz kennt das Waldgesetz in Baden-Württemberg?
Baden-Württemberg
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Landeswald: Wald im Alleineigentum des Landes Baden-Württemberg.
Körperschaftswald: Wald im Alleineigentum der Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände sowie sonstiger Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
Privatwald: Wald, der weder Staatswald noch Körperschaftswald ist.