Welche Arten von Waldbesitz kennt das Waldgesetz in Baden-Württemberg?

Baden-Württemberg

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  • Landeswald: im Alleineigentum des Landes Baden-Württemberg.
  • Körperschaftswald: im Alleineigentum der Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände sowie sonstiger Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
  • Privatwald: , der weder Staatswald noch Körperschaftswald ist.
Baden-Württemberg

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