Die Jagdzeit für Fasane in Nordrhein-Westfalen erstreckt sich vom 16. Oktober bis zum 15. Januar. Ausgesetzte Fasane dürfen erst im folgenden Kalenderjahr nach ihrer Aussetzung bejagt werden, es sei denn, sie stammen aus verlassenen Gelegen des jeweiligen Bezirks und wurden aufgezogen; in diesem Fall müssen sie mindestens acht Wochen vor Beginn der Jagdausübung ausgesetzt worden sein.
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