Wie sind die Jagdzeiten in NRW für ?

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Die Jagdzeit für in Nordrhein-Westfalen erstreckt sich vom 16. Oktober bis zum 15. Januar. Ausgesetzte dürfen erst im folgenden Kalenderjahr nach ihrer Aussetzung bejagt werden, es sei denn, sie stammen aus verlassenen des jeweiligen Bezirks und wurden aufgezogen; in diesem Fall müssen sie mindestens acht Wochen vor Beginn der ausgesetzt worden sein.

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