Die Jagd auf Schwarzwild ist in Baden-Württemberg grundsätzlich ganzjährig erlaubt, jedoch gibt es eine Einschränkung während der Schonzeit vom 16. Februar bis 15. April: In dieser Zeit ist die Jagd nur im äußeren Waldstreifen bis zu 200 m Abstand vom Waldaußenrand und in der offenen Landschaft erlaubt. Bei Schnee ist sie im März überall erlaubt.
Frage anzeigen