Dürfen Sie in Baden-Württemberg Fallen aufstellen, die sofort töten?
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In Baden-Württemberg dürfen Fallen, die sofort töten, nur ausnahmsweise und unter strengen Auflagen aufgestellt werden. Eine Genehmigung der unteren Jagdbehörde ist erforderlich, und die Fallen müssen so platziert sein, dass keine Gefährdung für Menschen und Tiere besteht.
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