Waidwissen logo
Waidwissen
Lernplan
Bibliothek
Lexikon
Hubi
Fragen
Lernkarten
Auswertung
Shop
Jetzt kostenlos testenLogin
Login

Dürfen Sie in Baden-Württemberg Fallen aufstellen, die sofort töten?

Baden-Württemberg

Antwort anzeigen

In Baden-Württemberg dürfen Fallen, die sofort töten, nur ausnahmsweise und unter strengen Auflagen aufgestellt werden. Eine Genehmigung der unteren Jagdbehörde ist erforderlich, und die Fallen müssen so platziert sein, dass keine Gefährdung für Menschen und Tiere besteht.

Baden-Württemberg

Frage anzeigen