Wie sind in Tirol zusammengestellt?

Tirol (Österreich)

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als Körperschaften öffentlichen Rechts aus Grundeigentümern mit folgenden Organen:

  • Vollversammlung aller Genossenschaftsmitglieder als oberstes Organ
    • Wahl von Obmann, Obmannstellvertreter und Jagdausschuss-Mitgliedern aus Kreis der Jagdgenossen
    • Beschlussfassung über Eigenbewirtschaftung oder Verpachtung
  • Jagdausschuss mit Obmann, Obmannstellvertreter und 3 weiteren Mitgliedern plus Ersatzmitglieder
  • Obmann als Einzelorgan, von Vollversammlung auf 6 Jahre gewählt
Tirol (Österreich)

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