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Sie und ein Landwirt können sich nicht über einen Wildschaden einigen und benötigen ein Schlichtungsverfahren. Wie findet ein solches in Vorarlberg statt?

Vorarlberg (Österreich)

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Verfahrensablauf in Vorarlberg:

  1. Geltendmachung: Schriftliche Geltendmachung des Schadens binnen 3 Monaten beim Jagdnutzungsberechtigten schriftlich
  2. Antrag: Bei fehlender einvernehmlicher Lösung Schlichtungsverfahren binnen 4 Monaten nach Kenntniserlangung bei der Behörde beantragen
  3. Schlichterbestellung: Behörde bestellt fachlich geeignete Schlichter
  4. Durchführung: Schlichter erstellt nach Besichtigung schriftliches Gutachten und versucht Vergleich herbeizuführen
  5. Bei Scheitern: Ordentlicher Rechtsweg vor den Zivilgerichten
Vorarlberg (Österreich)

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