Sie und ein Landwirt können sich nicht über einen Wildschaden einigen und benötigen ein Schlichtungsverfahren. Wie findet ein solches in Vorarlberg statt?
Vorarlberg (Österreich)
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Verfahrensablauf in Vorarlberg:
Geltendmachung: Schriftliche Geltendmachung des Schadens binnen 3 Monaten beim Jagdnutzungsberechtigtenschriftlich
Antrag: Bei fehlender einvernehmlicher Lösung Schlichtungsverfahren binnen 4 Monaten nach Kenntniserlangung bei der Behörde beantragen