Sie und ein Landwirt können sich nicht über einen Wildschaden einigen und benötigen ein Schlichtungsverfahren. Wie findet ein solches in Vorarlberg statt?
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Verfahrensablauf in Vorarlberg:
Schriftliche Geltendmachung des Schadens binnen3 Monaten beim Jagdnutzungsberechtigten schriftlich
Bei fehlender einvernehmlicher Lösung Schlichtungsverfahren binnen4 Monaten nach Kenntniserlangung bei der Behörde beantragen
Behörde bestellt fachlich geeignete Schlichter
Schlichter erstellt nach Besichtigung schriftliches Gutachten und versucht Vergleich herbeizuführen
Ordentlicher Rechtsweg vor den Zivilgerichten
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