Was muss ein Schütze in Hessen nachweisen, wenn er an einer Bewegungsjagd teilnehmen will?

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  • In Hessen gibt es keinen Schießnachweis, jedoch können Revierpächter einen Nachweis verlangen.
  • Landesforst: Ein Schütze muss für die Teilnahme an einer Bewegungsjagd im Landesforst einen Schießnachweis erbringen, der durch ein jährliches Pflichtübungsschießen mit zehn Schüssen im Schießkino oder auf den laufenden nachzuweisen ist.
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