Was muss ein Schütze in Hessen nachweisen, wenn er an einer Bewegungsjagd teilnehmen will?
Hessen
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In Hessen gibt es keinen Schießnachweis, jedoch können Revierpächter einen Nachweis verlangen.
Landesforst: Ein Schütze muss für die Teilnahme an einer Bewegungsjagd im Landesforst einen Schießnachweis erbringen, der durch ein jährliches Pflichtübungsschießen mit zehn Schüssen im Schießkino oder auf den laufenden Keiler nachzuweisen ist.