Sie möchten zusammen mit zwei Freunden einen 250 ha großen Gemeinschaftsjagdbezirk in Bayern pachten. Ist das möglich? Worauf müssen Sie achten?
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In Bayern ist es nicht möglich, einen 250 ha großen Gemeinschaftsjagdbezirk mit drei Personen zu pachten, da laut Bayerischem Jagdgesetz die Anzahl der Pächter auf zwei Personen beschränkt ist. Für drei Pächter müsste die Fläche mindestens 251 ha betragen.
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