Die Aufgaben der obersten Jagdbehörde in Sachsen umfassen die Erarbeitung und den Erlass von Rechtsverordnungen zur Umsetzung des Jagdgesetzes, die Einrichtung und Leitung des Landesjagdbeirats sowie die Möglichkeit der Übertragung von Verwaltungsbefugnissen auf nachgeordnete Behörden.
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