Wie sind die Jagdzeiten für in NRW?

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dürfen ganzjährig bejagt werden. Noch nicht einjährige Stücke () können vom 1. August bis 31. Januar bejagt werden. Die Jagd auf führende mit abhängigen ist während der Setz- und Brutzeiten nicht erlaubt, um den Muttertierschutz zu gewährleisten.

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