Frischlinge dürfen ganzjährig bejagt werden. Noch nicht einjährige Stücke (Überläufer) können vom 1. August bis 31. Januar bejagt werden. Die Jagd auf führende Bachen mit abhängigen Frischlingen ist während der Setz- und Brutzeiten nicht erlaubt, um den Muttertierschutz zu gewährleisten.
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