Darf der Eichelhäher in Baden-Württemberg bejagt werden?
Baden-Württemberg
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Nein, der Eichelhäher ist in Baden-Württemberg gemäß dem JWMG (Jagd- und Wildtiermanagementgesetz) nicht zur Bejagung freigegeben. Er hat keine Jagdzeit und ist somit ganzjährig geschont.