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Welche allgemeinen Anforderungen werden an das Halten von Hunden in OÖ gestellt?

Oberösterreich (Österreich)

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Halter müssen das 16. Lebensjahr vollendet, Sachkunde, psychische, physische und geistige Eignung nachweisen. Hunde dürfen keine unzumutbare Belästigung oder Gefährdung darstellen und müssen eine Haftpflichtversicherung mit min. €725.000 haben.

Oberösterreich (Österreich)

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