Welche Voraussetzungen für die Erteilung einer Jagdkarte gelten in Salzburg?
Salzburg (Österreich)
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Mindestalter: 16 Jahre
Bis 18: Nur in Begleitung eines volljährigen Jagdkarteninhabers und mit waffenrechtlicher Ausnahmegenehmigung
Jagdliche Eignung: Bestandene Jagdprüfung in Salzburg oder gleichwertige Prüfung
Keine Verweigerungsgründe: Keine Gefahr für öffentliche Sicherheit, körperliche/geistige Eignung, keine schwerwiegenden Vorstrafen, keine wiederholten Verstöße gegen Jagdrecht, Natur- und Tierschutz in den letzten 3 Jahren, kein Ausschluss aus der Salzburger Jägerschaft
Fristgerechte Bezahlung: Jährlicher Mitgliedsbeitrag zur Salzburger Jägerschaft (inkl. Jagdhaftpflichtversicherung)