In Hamburg dürfen Wildkaninchen ganzjährig bejagt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass gemäß § 22 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes in den Setz- und Brutzeiten (1. März bis 30. Juni) die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere nicht bejagt werden dürfen.
Frage anzeigen