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Bedürfen Kirrungen in Oberösterreich einer Zustimmungspflicht?

Oberösterreich (Österreich)

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Ja, Kirrungen in Oberösterreich bedürfen einer Zustimmungspflicht:

  • Grundeigentümer im 100 m Umkreis müssen zustimmen
  • Bei Abstand < 100 m zur Jagdgebietsgrenze: Zusätzlich Zustimmung des Nachbarreviers erforderlich
Oberösterreich (Österreich)

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