Beim Ansitz entdecken Sie einen Fischotter und schießen ihn. Ist das erlaubt?
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Das kommt auf das Bundesland an:
In den meisten Bundesländern: Nein! Der Fischotter ist ganzjährig geschont. Ein Abschuss wäre illegal und strafbar.
In Bayern: Der Fischotter darf seit der BayJG-Novelle 2026 unter strengen Bedingungen bejagt werden (§ 19 (4) AVBayJG). Voraussetzung ist eine naturschutzrechtliche Ausnahme. Es dürfen nur Jungtiere, lebend gefangene Männchen oder Tiere unter 3,1 kg bzw. über 8,5 kg erlegt werden. Alle anderen sind unversehrt freizulassen.
AchtungAuch in Bayern ist ein spontaner Abschuss beim Ansitz nicht erlaubt — es bedarf einer vorherigen behördlichen Genehmigung.