Unterliegt der Marderhund in Niedersachsen dem Jagrecht? Falls ja, hat er eine Jagdzeit?
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Ja, der Marderhund unterliegt dem Jagdrecht in Niedersachsen. Für adulte Marderhunde gibt es eine Jagdzeit vom 1. September bis zum 28. Februar, während juvenile Marderhunde ganzjährig bejagt werden können.
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