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Welche Voraussetzungen müssen in der Steiermark erfüllt sein, um als Jagdschutzorgan bestellt werden zu können?

Steiermark (Österreich)

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Um in der Steiermark als Jagdaufsichtsorgan bestellt werden zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Volljährigkeit (18 Jahre)
  • Vertrauenswürdigkeit
  • Körperliche und geistige Eignung
  • Pächterfähigkeit oder bestandene Berufsjägerprüfung
  • Bestandene steirische Aufsichtsjägerprüfung
Steiermark (Österreich)

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