Welche Voraussetzungen für die Erteilung einer Jagdkarte gelten im Burgenland?

Burgenland (Österreich)

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  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Bis 18 Jahre: Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters und waffenrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich
  • Jagdliche Eignung: Bestandene Jagdprüfung im Burgenland oder gültige Jagdkarte eines anderen Bundeslandes
  • Keine Verweigerungsgründe: Kein waffenrechtliches Verbot, keine körperliche/geistige Unfähigkeit, keine Suchtmittelabhängigkeit, keine Vorstrafen wegen gegen Leib und Leben, keine Jagdrechtsverstöße
  • Fristgerechte, jährliche Bezahlung: Jagdkartenabgabe und Jagdhaftpflichtversicherungsbeitrag
Burgenland (Österreich)

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