Welche Voraussetzungen für die Erteilung einer Jagdkarte gelten im Burgenland?
Burgenland (Österreich)
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Mindestalter: 16 Jahre
Bis 18 Jahre: Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters und waffenrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich
Jagdliche Eignung: Bestandene Jagdprüfung im Burgenland oder gültige Jagdkarte eines anderen Bundeslandes
Keine Verweigerungsgründe: Kein waffenrechtliches Verbot, keine körperliche/geistige Unfähigkeit, keine Suchtmittelabhängigkeit, keine Vorstrafen wegen Verbrechen gegen Leib und Leben, keine Jagdrechtsverstöße
Fristgerechte, jährliche Bezahlung: Jagdkartenabgabe und Jagdhaftpflichtversicherungsbeitrag