Welche Arten von Waldbesitz kennt das Waldgesetz in Niedersachsen?

Niedersachsen

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  • Staatswald: Alleineigentum des Landes Niedersachsen oder der Niedersächsischen Landesforsten.
  • Kommunalwald: Alleineigentum einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes.
  • Stiftungswald: Alleineigentum einer Stiftung des öffentlichen Rechts.
  • Privatwald: , der nicht unter die genannten Kategorien fällt.
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