Wie ist die gesetzlich vorgeschriebene Auflösung einer in Wien geregelt?

Wien (Österreich)

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Eine Gemeindejagdverpachtung in Wien ist von Amts wegen durch das Magistrat aufzulösen, wenn der Pächter:

  • Kaution, deren Ergänzung oder Pachtzins nicht fristgerecht bezahlt
  • Den Jagdaufsichtsvorschriften trotz Aufforderung nicht entspricht
  • Wiederholt das Jagdgesetz verletzt, der Regelung des Wildstandes nicht nachkommt oder beharrlich nicht ordnungsgemäß jagt
  • Wiederholt Jagdgäste einlädt, die das Jagdgesetz verletzen
  • Die Fähigkeit zur Jagdpachtung verliert oder gesetzeswidrig zur Pachtung zugelassen wurde
  • Nicht innerhalb von 3 Monaten nach Beginn eines Jagdjahres eine neue Jagdkarte beantragt
Wien (Österreich)

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