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Muss der Grundeigentümer der Errichtung von Jagdeinrichtungen (z. B. Hochsitzen) zustimmen?

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Ja, der Jäger benötigt die Zustimmung des Grundeigentümers.

  • Die Errichtung von Jagdeinrichtungen (z. B. Hochsitze) bedarf grundsätzlich der Erlaubnis des Eigentümers.
  • Das Jagdausübungsrecht allein berechtigt nicht zum Bau baulicher Anlagen auf fremdem Grund.

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