Was gilt für den Waffengebrauch durch ein Jagdschutzorgan?

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In allen Bundesländern gilt der strikte Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Waffengebrauch ist nur soweit notwendig zur Abwehr des Angriffs zulässig.

AchtungNur im Burgenland ist bei mehreren verfügbaren nur von der am wenigsten gefährlichen, noch geeigneten Gebrauch machen

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