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Wann wird festgestellt, ob es sich bei einer Fläche um ein Eigen-, Genossenschafts- oder Gemeindejagdgebiet handelt?

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Die Feststellung erfolgt entweder zum Ende einer Jagdperiode bzw. Jagdpacht für die jeweils neue Jagdperiode oder bei maßgeblichen Flächenänderungen.

AchtungIn Vorarlberg erfolgt die Feststellung nur bei maßgeblichen Änderungen, nicht zum Ende einer Pacht.AchtungIn Tirol erfolgt die Feststellung nur bei maßgeblichen Änderungen, nicht zum Ende einer Pacht.

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