Wie ist die Rücksichtnahme der Jagd gesetzlich in der Steiermark festgehalten?
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In der Steiermark ist die Rücksichtnahme der Jagd nicht explizit durch eine "Wald vor Wild"-Formulierung im Grundsatzparagraphen festgehalten, sondern implizit über Wildschadensbestimmungen und Abschussplanungen zum Schutz land- und forstwirtschaftlicher Kulturen geregelt.
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