Sie möchten zusammen mit zwei Freunden einen 250 ha großen Gemeinschaftsjagdbezirk in Mecklenburg-Vorpommern pachten. Ist das möglich? Worauf müssen Sie achten?
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Ja, das ist möglich, wenn Sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründen, da für einen 250 ha großen Gemeinschaftsjagdbezirk laut § 11 Abs. 2 des Landesjagdgesetzes Mecklenburg-Vorpommern maximal zwei Pächter erlaubt sind.
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