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Müssen Jagdgenossenschaften in Tirol ihr Gebiet immer verpachten, oder kann es auch selbst bewirtschaftet werden?

Tirol (Österreich)

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  • Jagdgenossenschaften in Tirol können ihr Gebiet auch selbst bewirtschaften; sie müssen es nicht verpachten
  • Allerdings muss ein Jagdleiter benannt werden
AchtungDies ist eine Besonderheit in Tirol und Vorarlberg. Die Jagdgenossenschaften anderer Bundesländer müssen verpachten.
Tirol (Österreich)

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