Wie ist die Rücksichtnahme der Jagd gesetzlich in Vorarlberg festgehalten?

Vorarlberg (Österreich)

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In Vorarlberg besagt die Rücksichtnahme der Jagd, dass die Jagd ist so auszuüben, dass die im öffentlichen Interesse gelegenen günstigen Wirkungen des Waldes in ihrer Vielfalt unter besonderer Beachtung der Schutzwirkung nicht geschmälert und insbesondere waldgefährdende vermieden werden.

Vorarlberg (Österreich)

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