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Was müssen Sie bei einem Jagdpachtvertrag in Mecklenburg-Vorpommern beachten?

Mecklenburg-Vorpommern

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  • Schriftform
  • Pachtfähigkeit: Der Pächter muss 3 Jahre einen Jahresjagdschein gelöst haben.
  • Mindestpachtzeit: Neun Jahre.
  • Anzahl der Pächter: Maximal zwei für bis zu 250 Hektar; für je weitere angefangene 150 Hektar ein zusätzlicher Pächter.
  • Unterverpachtung: Setzt Einverständnis des Verpächters und Anzeige bei der Jagdbehörde voraus.
  • Vertragsanzeige: Binnen vier Wochen Anzeige bei der Jagdbehörde erforderlich.
Mecklenburg-Vorpommern

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