Welche jagdzeitlichen Bestimmungen gelten für den Fuchs in Oberösterreich gemäß der aktuellen Verordnung?
Die Jagdzeit für alle Füchse beginnt einheitlich am 1. August und endet am 15. März des Folgejahres.
Adulte Füchse sind vom 1. Juni bis zum 31. Januar jagdbar, während für Jungfüchse eine Schonzeit im März und April gilt.
Adulte Füchse dürfen vom 16. Mai bis zum 28. Februar bejagt werden, juvenile Füchse hingegen ganzjährig.
Sowohl adulte als auch juvenile Füchse dürfen das gesamte Kalenderjahr über ohne Schonzeit bejagt werden.