Welche der genannten Flächen darf im Wald aufgrund gesetzlicher Bestimmungen generell nicht betreten werden?
Waldflächen, in denen während der gesetzlichen Schusszeiten gejagt wird
Altholzbestände mit einem hohen Anteil an stehendem Totholz
Forststraßen, die nicht explizit als Wanderwege markiert sind
Wiederbewaldungsflächen bis zu einer Bewuchshöhe von 3 Metern