Wie wird das Murmeltier im Vorarlberger Jagdgesetz (Vlbg. JagdG) rechtlich eingestuft?
Es ist als nicht jagdbar eingestuft und unterliegt ausschließlich dem Naturschutzrecht.
Es ist eine jagdbare Tierart.
Es ist eine jagdbare Tierart, die jedoch aufgrund einer unbefristeten Verordnung ganzjährig geschont ist.
Es unterliegt nicht dem Jagdrecht, sondern gilt als Schädling im Sinne der Landwirtschaftsordnung.