Wie wird die Jagd im Oberösterreichischen Jagdgesetz (Oö. JagdG) rechtlich und kulturell eingeordnet?
Als bundeseinheitliche Aufgabe unter direkter Aufsicht des Bundesministeriums
Ausschließlich als privates Freizeitvergnügen ohne gesellschaftliche Bedeutung
Als reiner Wirtschaftszweig der Forstwirtschaft ohne Traditionsbezug
Als Teil der Landeskultur sowie als Kulturgut und Brauchtum