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Innerhalb welcher Frist muss ein Wildschaden in Salzburg grundsätzlich dem Jagdausübungsberechtigten gemeldet werden, sofern es sich nicht um Waldkulturen handelt?
Innerhalb welcher Frist muss ein Wildschaden in Salzburg grundsätzlich dem Jagdausübungsberechtigten gemeldet werden, sofern es sich nicht um Waldkulturen handelt?