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In Oberösterreich führt ein Schlichtungsverfahren über einen Wildschaden zu keiner Einigung zwischen dem Jagdausübungsberechtigten und dem Geschädigten. Welches Gericht ist für die weitere Entscheidung zuständig?
In Oberösterreich führt ein Schlichtungsverfahren über einen Wildschaden zu keiner Einigung zwischen dem Jagdausübungsberechtigten und dem Geschädigten. Welches Gericht ist für die weitere Entscheidung zuständig?