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Ein Landwirt in Niederösterreich meldet einen Wildschaden auf seinem Acker erst 18 Tage, nachdem er davon Kenntnis erlangt hat. Besteht in diesem Fall ein gesetzlicher Anspruch auf Schadenersatz?
Ein Landwirt in Niederösterreich meldet einen Wildschaden auf seinem Acker erst 18 Tage, nachdem er davon Kenntnis erlangt hat. Besteht in diesem Fall ein gesetzlicher Anspruch auf Schadenersatz?