Welche spezifischen Anforderungen werden an die technische Ausstattung privater Räumlichkeiten gestellt, in denen regelmäßig Wildbret zerwirkt wird?
Es genügt ein Anschluss für kaltes Brauchwasser, sofern die Arbeitsflächen aus gehobeltem und geöltem Hartholz bestehen.
Aufgrund der privaten Nutzung sind keine Kühleinrichtungen mit Temperaturüberwachung vorgeschrieben, solange eine natürliche Belüftung gewährleistet ist.
Die Beleuchtung muss ausschließlich durch spezielle UV-Licht-Lampen erfolgen, um die Keimfreiheit der Oberflächen während des Zerwirkens sicherzustellen.
Die Räume müssen über leicht zu reinigende Oberflächen, ausreichend warmes und kaltes Trinkwasser sowie Kühlvorrichtungen mit Temperaturüberwachung verfügen.